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Reise Rechte beim Flug

Welche Rechte haben Sie falls Ihr Flug Verspätung hat, ausfällt oder Ihr Gepäck verloren geht?

Flug Buchung: Beim einer Online Buchung muss der Kunde selbst auf die Richtigkeit seiner Angaben achten. Zwar muss im Preis gemäß EU-Verordnung alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, jedoch gibt es leider keine einheitliche Rechtssprechung. Daher ist es ratsam auf Reise-Portale die vollständige Adresse und einen Ansprechpartner sowie die AGB des Anbieters zu kennen. Vorsicht der Anbieter muss nicht automatich mit dem Vermittler von Reisen übereinstimmen.

Bei Problemen mit dem Flug kann man sich somit an den Anbieter
oder an die Fluggesellschaft wenden.

Bei Insolvenz einer Fluggesellschaft
besteht Anspruch auf Transport.

Flug Verspätung: Es gibt unterschiedliche Regelungen bei Verspätung. Erst ab 2 Stunden Verspätung und einer Flugstrecke von mindestens 1500 Kilometer kann der Fluggast mit einer Entschädigung rechnen. Entschädigungsleistungen umfassen Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen. Nach 2 Stunden hat der Flug Reisende Anspruch auf Sachleistungen ( Verpflegung, Telefonate, Mails) Nach 5 Stunden Verspätung kann sich der Flug Gast das Ticket ausbezahlen lassen. Oft besteht Anspruch auf Übernachtungen im Hotel. Da ein Ausfall höhere Entschädigungsleistungen verlangt, ist im Extremfall mit Verspätungen mit bis zu 30 Stunden zu rechnen.

Flug Ausfall: Wenn die Fluggesellschaft die Flugnummer ändert spricht man von einer Annulierung des Fluges. Erfährt der Fluggast erst am Flughafen von dieser Annulierung kann er den Ticketpreis sowie einen Alternativflug auf Kosten der Airline verlangen. Ebenso ist eine Ausgleichszahlung möglich, die jedoch von deren Flugstrecke abhängigt. Bei Einsatz eines Ersatzfliegers einen Tag später hat der Flug Gast Anspruch auf eine Hotel Unterbringung. Bei rechtzeitiger Annulierung entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Flug Überbuchung: Können Flugreisende wegen Überbuchung nicht mitfliegen, gibt es Erstattung auf den Ticketpreis und Sachleistungen (Verpflegung, Telefonate, Mails). Wer auf eine Beförderung nicht verzichten kann, hat Anspruch gemäß der Annulierung (siehe Flug Ausfall). Wer auf eine Beförderung verzichtet kann mit der Fluggesellschaft eine individuelle Entschädigung aushandeln.

Gepäck Verlust: Der Flug Gast kann nur Anspruch geltend machen wenn der Flug zwischen EU-Staaten, der USA, Kanada oder Japan innerhalb Deutschlands bzw. durch eine Fluggesellschaft der EU erfolgte. Es werden nur Schäden in max. Höhe von 1200 EUR bezahlt, die ein Mitarbeiter der Airline verschuldet hat. Auf Geld, Schmuck, Kamera, Uhren, Handy und persönliche elektronische Geräte wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust des Gepäcks können Noteinkäufe nach vorhergehender Absprache mit der Fluggesellschaft getätigt werden.

Tips bei Beschwerden:
Beschwerdestellen:

Luftamt Bundesamt
offizielle Beschwerdestelle bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung
0531 - 235 51 15
www.lba.de

Europäische Verbraucherzentrum
Beschwerdestelle bei Airlines mit grenzüberschreitendem Bezug
07851 - 99 14 80
www.eu-verbraucher.de

Schlichtung:
Bei Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen
030 - 469 97 99
www.schlichtungsstelle-mobiliaet.org

Internet:
informiert u vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Zahlungen im Internet
www.ecom-stelle.de